Der Künstlervertrag – auch Künstlerexklusivvertrag genannt – regelt die Zusammenarbeit zwischen einem oder mehreren Künstlern und einer Plattenfirma. Im Rahmen eines Künstlervertrages lässt die Plattenfirma die Aufnahmen auf eigene Kosten herstellen; der Künstler wirkt an diesen Aufnahmen mit und überträgt der Plattenfirma die exklusiven Verwertungsrechte an den hergestellten Aufnahmen. Die Plattenfirma ist für die Veröffentlichung und Vermarktung der Aufnahmen zuständig und zahlt dem Künstler i.d.R. einen (kleinen) Vorschuss sowie Lizenzen (die allerdings deutlich geringer ausfallen, als die Lizenzen i.R. eines Bandübernahmevertrages, da ja die Plattenfirma die Kosten der Produktion trägt); anders verhält sich dies häufig im Klassik-Bereich.