Der Bandübernahmevertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Künstler oder Produzenten einerseits und einem Dritten (im Regelfall einem Label oder Tonträgerunternehmen=Plattenfirma) andererseits. Hauptpflicht des Künstlers/Produzenten ist dabei die Produktion und Ablieferung von fertig produzierten Aufnahmen auf eigene Kosten und die Übertragung der exklusiven Auswertungsrechte daran; Hauptpflicht des Dritten ist die Veröffentlichung der Aufnahmen, das Marketing sowie im Regelfall die Zahlung einer Beteiligung und ggf. eines Vorschusses. Erfolgt die Veröffentlichung der Aufnahmen unter einem eigenen Label des Künstlers/Produzenten spricht man von einem Labelvertrag.