Auftragsproduzentenverträge
Ein (Auftrags-)Produzentenvertrag regelt die Produktion von Tonaufnahmen durch einen Produzenten im Auftrag einer Plattenfirma, eines Labels oder auch des Künstlers. Der Auftragsproduzent erhält nach Veröffentlichung der Aufnahmen üblicherweise eine Beteiligung am Verkauf der Aufnahmen.