Leistungen / Schwerpunkte
Meine Kanzlei bietet Künstlern, Produzenten, Darstellern, Fotografen und anderen Kreativen ebenso wie Labels, Verlagen, Werbeagenturen und Veranstaltern eine umfassende Rechtsberatung im Bereich Urheber-, Musik-, Presse-, Verlags-, Marken-, Entertainment-, Veranstaltungs-, Online-, Wettbewerbs-, Werbe-, TV- und Medienrecht.
Ein (Auftrags-)Produzentenvertrag regelt die Produktion von Tonaufnahmen durch einen Produzenten im Auftrag einer Plattenfirma, eines Labels oder auch des Künstlers. Der Auftragsproduzent erhält nach Veröffentlichung der Aufnahmen üblicherweise eine Beteiligung am Verkauf der Aufnahmen.
Der Managementvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Künstler und Manager. Darin wird festgelegt, welche Aufgaben der Manager zu erfüllen hat (Suche nach Plattenfirma, Sponsoren, Produzenten, Auftrittsmöglichkeiten für den Künstler, Vermarktung etc.). Er bekommt dafür im Regelfall einen zu vereinbarenden Prozentsatz von allen Einnahmen des Künstlers aus dessen Tätigkeit.
Der Künstlervertrag – auch Künstlerexklusivvertrag genannt – regelt die Zusammenarbeit zwischen einem oder mehreren Künstlern und einer Plattenfirma. Im Rahmen eines Künstlervertrages lässt die Plattenfirma die Aufnahmen auf eigene Kosten herstellen; der Künstler wirkt an diesen Aufnahmen mit und überträgt der Plattenfirma die exklusiven Verwertungsrechte an den hergestellten Aufnahmen. Die Plattenfirma ist für die Veröffentlichung und Vermarktung der Aufnahmen zuständig und zahlt dem Künstler i.d.R. einen (kleinen) Vorschuss sowie Lizenzen (die allerdings deutlich geringer ausfallen, als die Lizenzen i.R. eines Bandübernahmevertrages, da ja die Plattenfirma die Kosten der Produktion trägt); anders verhält sich dies häufig im Klassik-Bereich.
Der Bandübernahmevertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Künstler oder Produzenten einerseits und einem Dritten (im Regelfall einem Label oder Tonträgerunternehmen=Plattenfirma) andererseits. Hauptpflicht des Künstlers/Produzenten ist dabei die Produktion und Ablieferung von fertig produzierten Aufnahmen auf eigene Kosten und die Übertragung der exklusiven Auswertungsrechte daran; Hauptpflicht des Dritten ist die Veröffentlichung der Aufnahmen, das Marketing sowie im Regelfall die Zahlung einer Beteiligung und ggf. eines Vorschusses. Erfolgt die Veröffentlichung der Aufnahmen unter einem eigenen Label des Künstlers/Produzenten spricht man von einem Labelvertrag.
Weitere Leistungen
Demoverträge | Kooperationsverträge | Videoproduktionsverträge | Musikverlagsverträge | Synchronisationsverträge | Filmeinblendungsverträge | Fotoverträge | Marketingverträge | Vertriebsverträge | Promotionverträge | Auftrittsverträge | Markenlizenzverträge | Remixverträge | Merchandisingverträge | Onlineverträge | Joint-Venture-Verträge | Labelverträge | Beraterverträge | Override-Verträge | Darstellerverträge | Autorenverträge